Seit 2007 muss der Schiffsführer ein Funkbetriebszeugnis besitzen, wenn die von ihm gesteuerte Yacht eine Funkanlage an Bord hat. Auch bei den Funkbetriebszeugnissen wird zwischen dem Binnen- und Seebereich unterschieden.
Der Erwerb eines Funkbetriebszeugnisses sollte nicht nur lästige Pflicht sein, sondern trägt sehr wesentlich zur sicheren und besseren Kommunikation zwischen Schiffen und zum Land hin bei. Bei einem Notfall auf See hilft einem ein Handy nur bedingt weiter, zumal der Empfang nicht sicher gestellt ist. Darüber hinaus wird jeder Törn, ob Binnen oder See, wesentlich entspannter, wenn Ihr frühzeitig mit Schleusen und Häfen Kontakt aufnehmen könnt und diese eure Fragen präzise beantworten.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), engl. Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways, ist die amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Der UBI ist international und unbefristet gültig.
Aktuelle Termine: siehe unten
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, engl. Short Range Certificate (SRC), ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Der SRC ist international und unbefristet gültig.
Die Theorie und Praxis für die beiden Funkscheine UBI & SRC unterrichten wir an einem Wochenende. Ihr bekommt auch eine Übungssoftware für zu Hause, damit Ihr euch optimal auf die Prüfung vorbereiten könnt. Und auch nach dem Lehrgang stehen wir euch für Fragen und Probleme zur Verfügung, damit aus euch gute Sprechfunker werden.
Aktuelle Termine: Funkscheinkurs UBI + SRC
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